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Nach 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Sie grundsätzlich arbeiten. Wenn Sie Fragen zu Ihren Möglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Sozialbetreuung. Wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, sprechen Sie unbedingt vor Beginn der Tätigkeit mit Ihrer Sozialbetreuung. Unter Umständen ist eine Zustimmung der Ausländerbehörde bzw. der Agentur für Arbeit notwendig.
 

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